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SLZ – Selbstlernzentrum

Ein Angebot zur individuellen Förderung und Forderung, zur Schulung der Methodenkompetenz oder einfach als Rückzugsbereich, um selbsttätig (Haus-) Aufgaben zu erledigen, bieten die Räumlichkeiten des Selbstlernzentrums (SLZ). Hier finden sich nach Fächern sortiert Bücher, Zeitschriften und Software, es gibt einige Computerarbeitsplätze, sowie Plätze zum Lesen und Arbeiten. Außerdem bietet das SLZ die Möglichkeiten, der selbstständigen Einarbeitung in unbekannte Sachverhalte, Unterrichtsstoff kann im individuellen Lerntempo noch einmal wiederholt, Lücken geschlossen werden. Entsprechend dem Prinzip „Schüler lernen von Schülern“ besteht die Möglichkeit, gemeinsam zu arbeiten. Auch im Unterricht entstandene Ergebnisse werden hier präsentiert. Während der gesamten Öffnungszeiten steht Herr Kannengießer als Aufsichtsperson für Fragen, z.B. zur Recherche, zu Verfügung.

 Verantwortliche Leitung: Frau B. Schulte

 

 

 

 

 

 

 

 

Bibliotheksordnung des Selbstlernzentrums

Das Gymnasium Antonianum möchte seinen Schülerinnen und Schülern – vor allem der Sekundarstufe II – die Möglichkeit geben, während des Unterrichtsvormittags und darüber hinaus (Öffnungszeiten: 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr) in der Schule in angenehmer und ruhiger Umgebung zu leben und zu arbeiten.

Ein solcher Ort des ruhigen Lernens und Lebens verlangt von allen Benutzerinnen und Benutzern besondere Rücksichtnahme und Zurückhaltung!
 

Deshalb sind einige Regeln einzuhalten:

Die Schulbibliothek ist grundsätzlich als Präsenzbibliothek angelegt!

Alle Medien – Bücher, CD-ROMs, Zeitschriften – sind nur vor Ort zu nutzen und sind prinzipiell nicht ausleihbar (Ausnahme: Absprache mit dem Aufsichtpersonal).

Benutzte Bücher und Medien müssen wieder dorthin zurückgestellt werden, von wo sie auch entnommen wurden. 

Das Mobiliar (insbesondere die Stühle) sollte nicht selbstständig umgestellt werden.

Jeder hat sich so leise zu verhalten, dass alle Mitbenutzer in Ruhe arbeiten können.

Bücher, Medien und Geräte sind pfleglich zu behandeln.

Die Computer wurden ausschließlich zum Arbeiten und Lernen zur Verfügung gestellt. Spiele jeglicher Art sowie das Abspielen von Musik sind untersagt.

Essen und Trinken sind im Selbstlernzentrum nicht erlaubt.

Müll wird in den Mülleimern entsorgt.

 
Den Anweisungen der Aufsicht (Herr Kannengießer) ist Folge zu leisten. Bei wiederholter Zuwiderhandlung behält sich die Schulleitung ein Benutzungsverbot des SLZs vor. Die Folgekosten grob fahrlässigen Handelns muss der Verursacher tragen!
 
 
gez.
 
U. Ledwinka, Schulleiter

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