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Schulpflegschaft


Elternmitarbeit erwünscht

Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Der Erfolg hängt im wesentlichen von einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.
 

Rechtliche Basis fuer diese Zusammenarbeit ist das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG). Es beschreibt die einzelnen Gremien sowie deren Aufgaben:

 



 
 

1.) Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der jeweiligen Klasse beteiligt. Diese Beteiligung ist vornehmlich ausgerichtet auf die Beratung über:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung von Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten, Tests)
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule (Wandertage, Schulfahrten)
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
     

2.) Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule.

 

3. ) Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule.

Sie ist paritätisch durch Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis 1/3, 1/3, 1/3 besetzt.

 


Ansprechpartner

Elternvertreter:

Herr Markus Smolin & Frau Britta Kirsch

 Mail schreiben

 

Kassenwart
Frau Claudia Laame

 

 


Landeselternschaft der Gymnasien

Landesweit ist die Elternschaft durch die Landeselternschaft der Gymnasien vertreten.

Vier- bis fünfmal jährlich erscheint ein Mitteilungsblatt, das über die aktuelle Arbeit der Landeselternschaft informiert. Es wird an alle Mitglieder der Schulpflegschaft verteilt und kann bei Bedarf in der Geschäftsstelle bestellt werden.

Anschrift:

Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstraße 129, 41236 Mönchengladbach,
Telefon: 0 21 66 - 2 20 21
 

 

 


Schulmitwirkungsgesetz

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gesetzliche Grundlage der Mitwirkung in der Schule anhand Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

 Auszug aus dem Schulgesetz (§ 65-75)

 

  

 


Interessante Links
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW:

 
 
 

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