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Bildung und Teilhabe - Schulbedarfspauschale jetzt beantragen!

Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sollten für berechtigte Kinder die so genannte Schulbedarfspauschale jetzt bei der Stadtverwaltung oder dem Schulsozialarbeiter hier im Hause beantragen.

Die Gewährung der Pauschale für die persönliche Schulausstattung dient dazu, Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien usw.).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten Eltern(-teile) Leistungen der Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder Anspruch auf andere Leistungen im Sinne von § 4 BKGG haben und wenn das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und

  • sie für ein Kind Kinderzuschlag beziehen oder
  • im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind.

Die Schulbedarfspauschale wird unter den vorgenannten Voraussetzungen auf Antrag gezahlt, wenn das betreffende Kind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keine Ausbildungsvergütung erhält. Die Auszahlung erfolgt 2 x jährlich durch Pauschalbeträge von 70 Euro zum 01. August und 30 Euro pro Kind zum 01. Februar.

Während den Leistungsberechtigten der Jobcenter und Sozialhilfeempfängern die Schulbedarfspauschale automatisch ausgezahlt wird, ist für Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger je Zahltermin ein Antrag erforderlich.

Die Leistungsvoraussetzungen sind so zu verstehen, dass diese zu den jeweiligen Stichtagen 01. August und 01. Februar erfüllt sein müssen. Es müssen also grundsätzlich am maßgeblichen Stichtag die oben angegebenen Sozialleistungen bezogen werden und es muss in dem auf den Stichtag folgenden Schulhalbjahr die Schule besucht werden.

 

 

Bei Fragen und zur Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen zur Verfügung:

Frank Hunold
Stadt Geseke FB II/ Schulsozialarbeit
Wichburgastr. 1
(Raum 008 im Gymnasium Antonianum)
59590 Geseke
Tel.: 02942/9717-21
zentrales Fax: 02942/9717-33
Mobil: 0157/78012230
e-mail: frank.hunold@geseke.de

 

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