Elternbrief mit verschiedenen Informationen, März 2021
Geseke, 26. Februar 2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in der Presse gab es in den vergangenen Tagen verschiedentlich Meldungen zu Corona-Regelungen im Zusammenhang mit Benotungen und Versetzungen. Diese waren nicht immer richtig. Die Bezirksregierung Arnsberg bat darum, Sie zur Klarstellung auf diesen gültigen Erlass hinzuweisen:
„Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall: Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.“