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Ergänzungspraktika („eins plus eins“)

Allgemeines
In Ergänzung zu dem etablierten Schülerbetriebspraktikum, welches unser Gymnasium regelmäßig vor den Osterferien durchführt, wollen wir den Schülerinnen und Schülern in den beiden ersten Jahren der Oberstufe die Möglichkeit einräumen, während der Unterrichtszeit ein weiteres Praktikum zu absolvieren.
 
Termine
Interessierte Schülerinnen und Schüler werden unmittelbar vor Beginn der Sommerferien bis zu einer Woche vom Unterricht freigestellt, um ein Praktikum aufzunehmen (genaue Termine siehe unter Schülerbetriebsprkatikum). Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass das Praktikum in den Sommerferien nahtlos für einen mindestens gleich langen Zeitraum fortgeführt wird. („eins plus eins“). Auf diese Weise ergibt sich eine mögliche Praktikumsdauer von zwei Wochen. Wir sind darauf angewiesen, dass der Praktikumsbetrieb im Rahmen einer Praktikumsbescheinigung den Beginn und das Ende der Maßnahme bestätigt.
 
Ziel
Auch das ergänzende Schülerbetriebspraktikum soll nicht als Einführung in einen bestimmten Beruf verstanden werden. Sinn des Praktikums ist es, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln. Es bietet Gelegenheit, ein relevantes Berufsfeld kennen zu lernen und eventuell die persönliche Eignung und Neigung zu überprüfen.
 
Rechtlicher Rahmen
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Es beinhaltet weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine Vergütung darf daher nicht gewährt werden. Bei der Durchführung sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Für die Dauer des Praktikums sind die Schüler unfall- und haftpflichtversichert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,  dass im Rahmen der Praktikumstätigkeit keine motorisierten Fahrzeuge geführt werden dürfen. Dies betrifft selbstverständlich nicht den Weg zur Praktikumsstelle.
 
Unser Auftrag an die Praktikanten
Die Schüler erinnern sich an den Beobachtungs- und Fragenkatalog, den sie im Rahmen des regulären Schülerbetriebspraktikum bearbeitet haben. Wir möchten dazu ermuntern, dies auch im Ergänzungspraktikum zu tun. Die in den Katalogen enthaltenen Aspekte lenken die Aufmerksamkeit der Teilnehmer auf wichtige Fragestellungen, die bei der persönlichen Auswertung von Bedeutung sein können. Eine Verpflichtung zu dieser Arbeit besteht nicht. Auch ein Besuch eines Betreuungslehrers erfolgt im Rahmen des ergänzenden Praktikums nicht.
 
Fahrtkostenerstattung
Eine Fahrtkostenerstattung erfolgt analog zum verpflichtenden Schülerbetriebspraktikum (siehe dort).
 
Teilnahme
Im Downloadbereich (siehe Infos zum Schülerbetriebspraktikum) finden sich sowohl Praktikumsbestätigungen als auch Informationen für die Praktikumsbetriebe. Es ist unbedingt darauf zu achten, die für den jeweiligen Termin korrekten Formulare zu verwenden. Die Praktikumsbestätigungen müssen bis zum aufgedruckten Termin beim Praktikumskoordinator, Herrn Langner, eingereicht werden.
 

 

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