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Elternbrief mit verschiedenen Informationen, März 2021

ElternbriefgrossGeseke, 26. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der Presse gab es in den vergangenen Tagen verschiedentlich Meldungen zu Corona-Regelungen im Zusammenhang mit Benotungen und Versetzungen. Diese waren nicht immer richtig. Die Bezirksregierung Arnsberg bat darum, Sie zur Klarstellung auf diesen gültigen Erlass hinzuweisen:

„Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall: Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt.“

 

Die sogenannten „Blauen Briefe“, die auf derzeit nicht ausreichende Leistungen in einem Fach hinweisen, werden aktuell also nicht versandt. Eine nicht ausreichende Leistung bereits auf dem Halbjahreszeugnis zählt aber weiterhin wie eine Warnung. Es bleibt bei der Regelung, dass für die Versetzungsentscheidung bei fehlender Warnung eine Fünf nicht angerechnet wird. Nicht angewendet werden kann diese Erleichterung am Ende der 9 und am Ende der EF, da am Ende der 9 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vergeben wird, am Ende der EF der mittlere Schulabschluss (FOR). Am Ende der 9 zählt also nach wie vor jede Minderleistung und führt so evtl. zur Wiederholung. In der EF kann es dagegen zu dem Fall kommen, dass die Versetzung in die Q1 zwar aufgrund der Erleichterung erfolgt, die FOR aber nicht erreicht ist und erst am Ende der Q1 erworben wird.

Keine weiteren Informationen liegen derzeit leider vor hinsichtlich einer Ausweitung des Präsenzunterrichtes oder des Schreibens von Klausuren in der EF.

Aktuell überarbeiten wir das Fahrtenprogramm für die Mittelstufe. Nötig ist dies durch die mit G9 verbundenen Änderungen sowie aufgrund der Tatsache, dass wir, wie in der Schulkonferenz besprochen, die Jahrgangsstufen, bei denen große Fahrten durch die Coronapandemie ausfallen mussten, mit Alternativangeboten versorgen wollen. Solche Alternativangebote müssen aber natürlich auch in ein gültiges Fahrtenkonzept passen. Neben den Vorsitzenden der Schulpflegschaft, Herrn Smolin und Frau Kirsch, werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Mittelstufenklassen in den Prozess einbezogen, um die Elternperspektive einzubringen. Die Schulkonferenz wird das neue Fahrtenkonzept noch in diesem Schuljahr verabschieden.

Da die Anschaffung von iPads zur Jahrgangsstufe 8 schon jetzt von einigen Eltern vorgezogen wird, informieren wir an dieser Stelle über die aktuelle Entwicklung bei den Einkaufsmöglichkeiten. Neben den Brand Store in Bielefeld ist nun auch Euronics in Geseke als Einkaufsmöglichkeit getreten. Ein Angebot des Media Marktes in Lippstadt wird es erst nach dem Lockdown geben. Bitte geben als Käufer eines iPads für die schulische Nutzung für Kinder in Klasse 7 und jünger bitte unbedingt an, dass eine DEP-Einbindung für das Gymnasium Antonianum möglich sein muss. Die ausführliche, aktualisierte Elterninformation zum Projekt finden sie hier:  Elterninfo Tabletjahrgang 8 02 2021.pdf (antonianum.de)

Wir wünschen Ihnen ein erholsames Wochenende!

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