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Wiederaufnahme des Schülerverkehrs mit Hinweisen zu Verhaltensregeln

Informationen zur Wiederaufnahme des Schülerverkehrs am 23. April 2020

Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/ Schülerspezialverkehr

Ab dem 27.04.2020 herrscht eine Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel. Wir wären dankbar, wenn die Schülerinnen und Schüler, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz, auch mit Hilfe von Schals oder Tüchern, in den Bussen zu tragen. Die Pressemittelung des Landes NRW finden Sie hier.

 

 

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